Weiterbildung für Berufskraftfahrer
gemäß BKrFQG
Nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG) sind alle Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren an fünf eintägigen Weiterbildungen teilzunehmen.
Wir führen diese Weiterbildung nicht nur für Sie durch. Auf Wunsch können wir mit unserem Datenbanksystem Ihren persönlichen Weiterbildungsstand und Ihre Fristen ermitteln.
Vorteile für Sie bei einer Zusammenarbeit mir der City-Fahrschule:
- Weiterbildungen mit erfahrenen Referenten, die aus der Praxis kommen
- Eigene Räumlichkeiten mit modernen Unterrichtsmedien
- Verpflegung: Mittagsimbiss, Kaffee, kalte Getränke
- Wir übernehmen für Sie oder für Ihre Mitarbeiter die komplette Planung der Lehrgänge und Führerscheinverlängerungen
- Wir beraten bzgl. Fördermöglichkeiten
Kenntnisbereiche
Nach §4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) genügt es, aus den drei Kenntnisbereichen jeweils mindestens einen Unterkenntnisbereich abzudecken.
Liste der Kenntnisbereiche gem. Anlage BKrFQV:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Die Unterkenntnisbereiche sind zu finden unter http://www.gesetze-im-internet.de/bkrfqv/anlage_1.html
Modul 1
/in Weiterbildung /von City-FahrschuleEcotraining
Dies sind die Inhalte des Moduls:
Kenntnisbereiche: 1.1 1.2 1.3
Modul 2
/in Weiterbildung /von City-FahrschuleSozialvorschriften
Folgende Inhalte werden u.a. vermittelt:
Kenntnisbereiche: 2.1 2.2
Modul 3
/in Weiterbildung /von City-FahrschuleSicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Die Inhalte des Moduls “Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit” sind:
Kenntnisbereiche: 1.2 3.1 3.5
Modul 4
/in Weiterbildung /von City-FahrschuleSchaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
Die Inhalte dieses Moduls sind:
Kenntnisbereiche: 3.1 3.2 3.3 3.4 3.6 3.7
Modul 5
/in Weiterbildung /von City-FahrschuleLadungssicherung
Die Inhalte des Moduls “Ladungssicherung” sind:
Kenntnisbereich: 1.4