Schon mit 17 Jahren mobil
Bereits seit einigen Jahren gibt es in Deutschland die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren den Pkw-Führerschein zu machen. Das sogenannte Begleitete Fahren hat dabei klare rechtliche Vorgaben:
Ab 16 ½ Jahren kann eine Anmeldung bei der Fahrschule erfolgen und der Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden. Dabei sind in den Antrag auch die Begleitperson/en einzutragen. Im Falle von Nicht-Erziehungsberechtigten müssen hier die Eltern (oder andere Erziehungsberechtigte) ihre schriftliche Zustimmung geben.
Zudem wird von der Begleitperson eine schriftliche Erklärung darüber verlangt, dass sie informiert ist über ihre Aufgaben und Pflichten beim Begleitenden Fahren.
Wenn der Antrag positiv entschieden wird, können die theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden. Die theoretische Prüfung kann jedoch frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag erfolgen.
Mit bestandener Prüfung erhält der Führerschein-Neuling, der am Begleitenden Fahren teilnimmt, jedoch keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Ab dem 18. Lebensjahr wird dieser dann in einen richtigen Führerschein umgetauscht. Die Probezeit beträgt zwei Jahre ab Erteilung der Prüfbescheinigung.
Die Begleitperson/en müssen mindestens 30 Jahre alt sein, dürfen nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben und müssen mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahererlaubnisklasse B sein. In der Bescheinigung dürfen maximal fünf Begleitpersonen eingetragen werden. Beim Fahren müssen sowohl Fahrer als auch Begleitperson immer einen Personalausweis mitführen sowie die Prüfungsbescheinigung.
Fahrprüfung nach 40 Jahren Führerschein
/in News, VerschiedenesRedakteur Ralf Döring hat sich 40 Jahre nach seiner Fürherscheinprüfung einer Prüfungssimulation mit unserem Klaus-Peter Adams gestellt. Sein Artikel ist heute in der NOZ erschienen. Ein Video dazu ist auf noz.de zu finden.