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Was den Fahrlehrerberuf auszeichnet:
- Selbstbestimmtes Arbeiten
- Angenehmes Arbeitsklima
- Freie Zeiteinteilung
- Dienstwagen
- Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
- Abwechslungsreiche Tätigkeit in Theorie und Praxis
- Bestätigung der eigenen Arbeitsleistung über regelmäßige Prüfungen und Rückmeldungen der Fahrschüler
- u.v.m.
Die Voraussetzungen zum Fahrlehrerberuf (§2 Fahrlehrergesetz):
- Alter: Mindestens 21 Jahre bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, d.h. die Ausbildung kann früher begonnen werden
- Körperliche und geistige Eignung, persönliche Zuverlässigkeit: Nachweise durch ärztliches Zeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister und polizeiliches Führungszeugnis
- Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung
- Führerscheine: Klasse BE sowie 3 Jahre Vorbesitz der Klasse B
- Sprachkenntnisse: Ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
- Ausbildung durch eine Fahrlehrerausbildungsstätte und eine Ausbildungsfahrschule (City-Fahrschule)
Dauer der Ausbildung:
- Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte: ca. 8 Monate
- Berufspraktische Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule (City-Fahrschule): ca. 4 Monate
- Pädagogikwochen zur Reflexion der berufspraktischen Ausbildung: 2 x 1 Woche
- Gesamtdauer: ca. 12-14 Monate
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