Fahrlehrer gesucht

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Was den Fahrlehrerberuf auszeichnet:

  • Selbstbestimmtes Arbeiten
  • Angenehmes Arbeitsklima
  • Freie Zeiteinteilung
  • Dienstwagen
  • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Abwechslungsreiche Tätigkeit in Theorie und Praxis
  • Bestätigung der eigenen Arbeitsleistung über regelmäßige Prüfungen und Rückmeldungen der Fahrschüler
  • u.v.m.

Die Voraussetzungen zum Fahrlehrerberuf (§2 Fahrlehrergesetz):

  • Alter: Mindestens 21 Jahre bei Erteilung der unbefristeten Fahrlehrerlaubnis, d.h. die Ausbildung kann früher begonnen werden
  • Körperliche und geistige Eignung, persönliche Zuverlässigkeit: Nachweise durch ärztliches Zeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister und polizeiliches Führungszeugnis
  • Vorbildung: Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung
  • Führerscheine: Klasse BE sowie 3 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Sprachkenntnisse: Ausreichend Deutsch in Wort und Schrift
  • Ausbildung durch eine Fahrlehrerausbildungsstätte und eine Ausbildungsfahrschule (City-Fahrschule)

Dauer der Ausbildung:

  • Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte: ca. 8 Monate
  • Berufspraktische Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsfahrschule (City-Fahrschule): ca. 4 Monate
  • Pädagogikwochen zur Reflexion der berufspraktischen Ausbildung: 2 x 1 Woche
  • Gesamtdauer: ca. 12-14 Monate

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