Ausbildung

Ablauf der Führerschein-Ausbildung

Eine Führerscheinausbildung gliedert sich bei fast allen Führerscheinklassen auf in die theoretische und in die praktische Ausbildung.

Für die Zulassung zur theoretischen Prüfung ist immer eine bestimmte Anzahl an vorgeschriebenen Theoriestunden erforderlich. Die Ausbildung gliedert sich hier, je nach Führerscheinklasse, wiederum auf in zwei verschiedene Teile: Die Grundtheorie für alle Klassen und die speziellen Theoriestunden, die sich dann auf die zu erlangende Führerscheinklasse beziehen.

Bei der Anmeldung bei uns in der Fahrschule erhaltet ihr ein Formular zum Antrag auf Fahrerlaubnis. Dieser Antrag muss zusammen mit einem Nachweis über den Besuch des Kurses “Sofortmaßnahmen am Unfallort” oder Erste Hilfe sowie Passfoto und Sehtest bei der zuständigen Behörde abgegeben werden. Nach Bewilligung durch das Straßenverkehrsamt (etwa drei bis sechs Wochen) und nach Besuch der Theorieunterrichte melden wir als Fahrschule euch dann zur theoretischen Führerscheinprüfung an, deren Bestehen die Voraussetzung für die Durchführung der praktischen Führerscheinprüfung ist.

Für die Zulassung zur praktischen Prüfung müssen je nach Führerscheinklasse die sogenannten Sonderfahrten durchgeführt werden. Bei der Klasse B sind dies fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Die Inhalte dieser Ausbildungsfahrten werden von der Fahrschüler-Ausbildungs-Ordnung vorgegeben. Üblicherweise finden die Sonderfahrten im letzten Drittel der Ausbildung statt.

Für weitere Fragen stehen wir Euch natürlich gern zur Verfügung!

Erforderliche Unterrichtsbesuche

Übersicht

Erforderliche Sonderfahrten

Erforderliche Sonderfahrten